Geänderter Kanal-TÜV / Rat 06.02.20

Ratssitzung am 06.02.20 / Top 9 Anfragen

BBM-Anfrage gemäß §17 der Geschäftsordnung mit der Bitte um mündliche Stellungnahme in der Ratssitzung sowie schriftliche Beantwortung und Anlage ans Protokoll

Geänderter Kanal-TÜV in NRW: Private Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten sind auch in Minden weitgehend bei der Dichtheitsprüfung von einer Nachweispflicht befreit

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jäcke,

Ende 2019 hat der NRW-Landtag entscheiden, die umstrittene Kanal-TÜV-Pflicht, die Überprüfung von privaten Abwasserkanälen auf Dichtheit, in NRW weitestgehend abzuschaffen. Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten mussten bislang in regelmäßigen Abständen ihre Abwasserkanäle auf undichte Stellen überprüfen lassen.

Künftig, so hat es der NRW-Landtag vorgesehen, sollen diese Überprüfungen nur noch bei Neubauten, wesentlichen Änderungen oder gegründeten Verdachtsfällen vorge-nommen werden. Somit werden viele Haushalte finanziell entlastet.

Auch in Minden liegt allen Haushalten in den Wasserschutzgebieten ein Schreiben der Stadtverwaltung vor, nachdem sie die Prüfung „Noch ganz dicht?“ bis zum 31.12.20 nachweisen sollen.

Ich halte es für dringend erforderlich, die betroffenen Haushalte in Minden in den Wasserschutzgebieten seitens der Stadtverwaltung kurzfristig erneut anzuschreiben, sie über die geänderte Gesetzeslage zu informieren und mitzuteilen, dass die allgemeine Prüfpflicht nun nicht mehr besteht, sondern nur noch für die o.g. Ausnahmefälle.

Hat die Stadtverwaltung Minden ein diesbezügliches Informationsschreiben möglicherweise bereits vorbereitet? Bis wann werden alle betroffenen Mindener Haushalte informiert?

Claudia Herziger-Möhlmann               

Stadtverordnete, 2. Vorsitzende