Bauordnungsverfügungen mit Zwangsgeldandrohungen / Rat 14.05.20

Ratssitzung am 14. Mai 2020 / Top Anfragen:

BBM-Anfrage gemäß §17 der Geschäftsordnung mit der Bitte um Weiterleitung dieser Anfrage an den Rat und Anlage ans Sitzungsprotokoll sowie der Bitte um schriftliche Beantwortung der Anfrage an alle Stadtverordneten und Anlage der Antwort ans Sitzungsprotokoll

Anfrage zum Thema:

Bauordnungverfügungen mit Zwangsgeldandrohungen der unteren Bauordnungs-behörde der Stadt Minden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jäcke,

in den vergangenen Wochen wurden uns vermehrt Fälle von Bauordnungsverfügungen mit Androhungen von Zwangsgeldern zur Kenntnis gebracht. Daher bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Bauordnungsverfügungen mit Zwangsgeldandrohungen hat die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Minden in den Jahren 2018, 2019 und im Jahr 2020 (Januar bis April) erlassen?

2. Am 1. April 2020 hat die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Minden eine Bauordnungs-verfügung mit Zwangsgeldandrohung gegen den Ponyhof Bitici am Bierpohlweg erlassen und gefordert, den Reitsport und die Pferdehaltung bis zum 01.01.21 einzustellen. In der Verfügung wurde ebenfalls gefordert, alle baulichen Anlagen bis zum 30.03.21 zu beseitigen und die Sandplätze zu rekultivieren, damit wieder eine landwirtschaftliche Fläche bzw. Grünland entsteht, wie im Flächennutzungsplan der Stadt Minden vorgesehen.

Vereinbart war im Vorfeld jedoch mit der Bauaufsichtsbehörde sowie dem vor Ort tagenden Petitionsausschuss des Landes NRW, für das sozial bedeutsame Projekt, den behördlichen Handlungsspielraum auszuschöpfen und eine gemeinsame sozialverträgliche Lösung zu finden, die der Besitzerin des Ponyhofes einen geordneten Umzug auf ein alternatives Gelände zum 01.01.23 ermöglicht.

Hat sich die Stadt Minden an die Vereinbarung gehalten, sodass die Betriebsverlagerung des Ponyhofes geordnet zum 01.01.23 erfolgen kann? Ich bitte um einen kurzen Sachstandsbericht.

Claudia Herziger-Möhlmann               

Stadtverordnete, 2. Vorsitzende

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